Notariat
Aufgabe und Verantwortung des Notars
Der Notar ist ebenfalls Organ der Rechtspflege und unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Er ist im Wesentlichen zuständig für Beurkundungen und Beglaubigungen vor allem auf den Gebieten des Grundstücksrechts, Erbrechts, Familienrechts und Gesellschaftsrechts, was daraus folgt, dass vor allem auf diesem Gebieten vielfach aufgrund gesetzlicher Formvorschriften die Notwendigkeit besteht, Rechtsvorgänge in der Form der notariellen Beurkundung (§ 128 BGB) oder öffentlichen Beglaubigung (§ 129 BGB) vorzunehmen.
Anders als der Rechtsanwalt ist der Notar zur Neutralität verpflichtet und damit unabhängiger Betreuer der Beteiligten. Auch er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Wichtiger Hinweis
Im Downloadbereich des Notariats finden Sie verschiedene Formulare, Merkblätter und Informationen zu notariellen Themen – etwa zu Immobiliengeschäften, Erb- und Familienangelegenheiten sowie zu gesellschaftsrechtlichen Vorgängen. Die Unterlagen dienen Ihrer Orientierung und Vorbereitung auf einen Termin im Notariat. Sie werden regelmäßig aktualisiert, können jedoch eine individuelle rechtliche Beratung und Beurkundung durch den Notar nicht ersetzen.