Anwalt
Fachbereiche
Als Organ der Rechtspflege ist es Aufgabe des Rechtsanwaltes dem Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen. Dabei vertritt der Rechtsanwalt als Parteivertreter aufgrund berufsrechtlicher Regelungen ausschließlich die Interessen seines Mandanten. Er ist beratend tätig, oder als außergerichtlicher oder gerichtlicher Vertreter des Mandanten. Teils ist bei Gericht die Vertretung durch einen Rechtsanwalt zwingend vorgeschrieben und der Betroffene ohne ihn nicht in der Lage Prozesshandlungen wirksam vorzunehmen.
Der Rechtsanwalt ist zur absoluten Verschwiegenheit über die ihm anvertrauten Dinge verpflichtet.