Rechtsanwalt & Notar Jörg Peter Schmidt

Kompetenz, Erfahrung und Verlässlichkeit – Rechtsanwalt und Notar Jörg Peter Schmidt steht Ihnen mit juristischem Fachwissen und persönlichem Engagement zur Seite.

Werdegang
RA. Jörg Peter Schmidt

Meine Vita:

Rechtsanwalt

Aufgabe und Verantwortung des Rechtsanwalts

Als Organ der Rechtspflege ist es Aufgabe des Rechtsanwaltes dem Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen. Dabei vertritt der Rechtsanwalt als Parteivertreter aufgrund berufsrechtlicher Regelungen ausschließlich die Interessen seines Mandanten. Er ist beratend tätig, oder als außergerichtlicher oder gerichtlicher Vertreter des Mandanten. Teils ist bei Gericht die Vertretung durch einen Rechtsanwalt zwingend vorgeschrieben und der Betroffene ohne ihn nicht in der Lage Prozesshandlungen wirksam vorzunehmen.
Der Rechtsanwalt ist zur absoluten Verschwiegenheit über die ihm anvertrauten Dinge verpflichtet.

Notariat

Aufgabe und Verantwortung des Notars

Der Notar ist ebenfalls Organ der Rechtspflege und unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Er ist im Wesentlichen zuständig für Beurkundungen und Beglaubigungen vor allem auf den Gebieten des Grundstücksrechts, Erbrechts, Familienrechts und Gesellschaftsrechts, was daraus folgt, dass vor allem auf diesem Gebieten vielfach aufgrund gesetzlicher Formvorschriften die Notwendigkeit besteht, Rechtsvorgänge in der Form der notariellen Beurkundung (§ 128 BGB) oder öffentlichen Beglaubigung (§ 129 BGB) vorzunehmen.
Anders als der Rechtsanwalt ist der Notar zur Neutralität verpflichtet und damit unabhängiger Betreuer der Beteiligten. Auch er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Beratung

Aufgabe und Verantwortung des Anwaltsnotars

Sowohl Rechtsanwalt als auch Notar sind auch beratend tätig. In welcher Funktion der Anwaltsnotar, der die beiden Berufe Rechtsanwalt und Notar in einer Person vereint, hier letztlich tätig wird, entscheidet sich ggf. erst in der Beratung und ist abhängig von dem an ihn herangetragenen Auftrag. Aufgrund zwingender berufsrechtlicher Regelungen darf ein Anwaltsnotar jedoch in einer Angelegenheit nur entweder als Anwalt oder als Notar tätig werden.
So darf der Anwaltsnotar, der ein Testament beurkundet hat in einer anschließenden Auseinandersetzung der Erben nicht mehr anwaltlich tätig werden oder, wenn er einen Ehevertrag beurkundet hat, einen der Ehegatten im Scheidungsverfahren vertreten.