Ich helfe Ihnen u.a. in folgenden Angelegenheiten:
- Strafsachen, Strafverfahren aller Art
- Verstoß gegen das BtMG (Drogen-Kriminalität)
- Jugendstrafrecht, Jugendstrafverfahren
- Internet-Strafrecht
- Verstöße im Straßenverkehr, OWi-Verfahren
- Vertretung von Opfern bzw. Geschädigten im Strafverfahren (Nebenklage)
- Zeugenbeistand
- Führerscheinentzug nach Alkohol oder Drogen
- Unfall-, Schadensregulierung, Verkehrszivilrecht
- Kündigung des Arbeitsvertrages
- arbeitsrechtliches Kündigungsverfahren, Kündigungsschutzverfahren, Kündigungsschutzklage
- Arbeitszeugnis
- Aufhebung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträge
- kirchliches Arbeitsrecht (Caritas), insbesondere MAVO und AVR
- Vertretung im kirchlichen Schlichtungsverfahren nach AVR
Mandantinnen und Mandanten bevorzugen zunehmend den kompetenten rechtlichen Rat von Anwälten, welche aufgrund langjähriger besonderer Erfahrung und Schulung auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert sind.
Entsprechend meiner langjährigen Berufspraxis und Erfahrung bin ich überwiegend auf den Gebieten einerseits des Straf- und andererseits des Arbeitsrechtes spezialisiert.
Hierbei hat sich diese Spezialisierung auf zwei grundsätzlich verschiedene Rechtsgebiete, die auf den ersten Blick nichts oder kaum miteinander zu tun haben, seit Jahren als vorteilhaft erwiesen. Denn nach meinem Verständnis und im Interesse der Mandanten darf Spezialisierung natürlich nicht bedeuten, dass in meiner Kanzlei nicht auch andere Rechtsgebiete kompetent und sachgerecht bearbeitet werden könnten.
Bereits inhaltlich ergeben sich im Strafrecht zahllose Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten wie dem Zivil-, Familien-, Sozial-, Verwaltungs-, Ausländerrecht u.v.m., sodass der Anwalt ohnehin mit der entsprechenden Materie vertraut ist. Allerdings unterliegt die strafrechtliche Verteidigertätigkeit einer völlig anderen Prozessordnung und Bearbeitungsweise als beispielsweise ein zivilrechtliches Klagverfahren. Bei der Bearbeitung derartiger Fälle kommt wiederum die zusätzliche Schulung auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes zugute, welches letztlich überwiegend dem Zivilrecht zuzuordnen ist.
Umgekehrt weisen viele Sachverhalte aus dem Arbeitsrecht bedeutsame Zusammenhänge mit dem Strafrecht auf. So liegt vielen Kündigungen strafrechtlich relevantes Verhalten (Betrug, Diebstahl, Körperverletzung, Beleidigung, sexuelle Übergriffe etc.) zugrunde. Neben den arbeitsrechtlichen Folgen sind auch die Auswirkungen auf die Sozialleistungen (Sperrfristen) sowie die strafrechtlichen Konsequenzen zu beachten.
Letztlich aber kann kein Anwalt alles wissen und sich in jedem Fachgebiet wohl fühlen. In solchen Fällen besteht primär innerhalb meiner Bürogemeinschaft, aber auch außerhalb ein regelmäßiger Austausch mit Kolleginnen und Kollegen und Spezialisten anderer Sachgebiete. In der Zusammenarbeit mit Fachleuten aus anderen Rechtsgebieten sehe ich eine unverzichtbare Voraussetzung erfolgreicher Tätigkeit.
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